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Silierung und Biogasanlage

Spurenelemente

Spurenelement-Produkte

Der Bedarf biogasbildender Mikroorganismen an essentiellen Spuren- und Mengenelementen ist inzwischen hinreichend bekannt. Der Substratmix einer Anlage bestimmt dabei die Versorgung der Elemente und die Raumbelastung einer Anlage den konkreten Bedarf. Während früher davon ausgegangen wurde, dass Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist, etc.) und die meisten Abwässer ausreichend Spurenelemente mitbringen, weiß man heute, dass im Bereich der Biogaserzeugung sehr spezielle Elemente benötigt werden, die in der Tierernährung und der Nahrungsmittelerzeugung nicht eingesetzt werden. Dadurch sind auch Biogasanlagen mit einem größeren Anteil an entsprechenden Restsubstraten gezwungen, die Spurenelementversorgung ihrer Fermenter zu ergänzen, um den vollen Gasertrag aus ihren Substraten zu erhalten und/oder die volle Auslastung der Anlage zu erreichen.

Infolge der unterschiedlichen Fütterung unterscheidet sich die Spurenelementversorgung von Biogasanlagen erheblich. Die Dosierung von Zusatzstoffen muss deshalb, wie auch in der Tierfütterung, an die Ration angepasst werden. Auf der einen Seite, um eine Überversorgung und möglicherweise daraus resultierende Hemmung zu vermeiden. Auf der anderen Seite sollen Leistungseinbußen durch den Mangel einzelner Elemente verhindert werden. Gleichzeitig muss es auch das Ziel der Biogasbranche und der Landwirtschaft im Allgemeinen sein, Ackerflächen zu schützen und Grenzwerte der DümV sicher einzuhalten. Dies ist nur durch eine angepasste Spurenelementdosierung auf der Basis einer regelmäßigen Fermenteranalytik zu erreichen. Hier greift das Schaumann BioEnergy-Konzept.

Spurenelemente 4.0: Jetzt noch wirksamer durch ein neues, patentiertes Herstellungsverfahren.

  1. Effektiv: Hochverfügbare Spurenelemente und Wirkstoffe, geschützt vor Ausfällung, fest oder flüssig, clever kombiniert, um das Maximale aus Ihrer Biogasanlage herauszuholen.
  2. Einfach: Einfache Handhabung: alles in einem fermentierbaren Sack, die Sackgröße an Ihre Tagesdosis angepasst. Oder flüssig in verschiedenen Gebindegrößen inkl. entsprechender Pumpe.
  3. Sicher: Für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter nutzen wir ausschließlich hochwertige Rohstoffe. Eine betriebsärztliche Pflichtvorsorge nach TRGS 529 ist dadurch nicht notwendig und unsere Produkte müssen nicht „weggesperrt“ werden. Sie können problemlos über den Feststoffdosierer zugegeben werden. Auch Ihr Acker und die Umwelt werden durch die anlagenindividuelle Rezeptur und die daraus resultierende Vermeidung von Überdosierungen geschützt.
  4. Fair und preiswert: Die Nutzung unserer Produkte ermöglicht eine Vielzahl von Einsparungen (kostenfreie Analysen, Zusatzeffekte Entschwefelung/Viskosität, Vor-Ort-Betreuung durch erfahrene Berater im Havariefall, etc.), welche sich auf die Erlöse Ihrer Biogasanlage auswirken und Kosten reduzieren. Der Gewinn einer Anlage wird erst am Ende des Jahres ermittelt.

Made in Germany: Alle unsere Spurenelement-Produkte werden in Deutschland mit fairen Löhnen und hohen Qualitätsstandards in unseren eigenen Werken produziert.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Mit der Veröffentlichung der TRGS 529 sind einige gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit Zusatzstoffen auf Biogasanlagen eingeführt worden. Speziell geht es dabei um den gesundheitlichen Schutz von Mitarbeitern. Da die Gesundheit des Menschen das höchste Gut ist, tut Schaumann Bioenergy alles, um die ihrer Kunden zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Durch die Verwendung hochwertiger Rohstoffe fällt kein Spurenelementprodukt von Schaumann BioEnergy unter die Gefahrstoffkategorien 1A oder 1B. Nur dadurch ist es möglich:

  • auf die betriebsärztliche Pflichtvorsorge der Mitarbeiter zu verzichten
  • die Produkte über die Feststoffdosierer zu dosieren
  • die Produkte unverschlossen zu lagern
  • die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter wirkungsvoll zu schützen

!Achtung!: Der Einsatz von toxischen, krebserregenden, Fruchtbarkeits- oder Organschädigenden Produkten der Kategorie 1A oder 1B (Signalwort Gefahr) über den Feststoffdosierer ist nicht erlaubt. Weiterhin ist eine betriebsärztliche Vorsorge für alle Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben.