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Neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529)

27.04.2015 

Schaumann BioEnergy erfüllt die Vorgaben

Mit der Veröffentlichung der neuen Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) im Gemeinsamen Ministerialblatt am 13.04.2015, wird der Umgang mit Zusatzstoffen für Biogasanlagen bei der Herstellung von Biogas neu geregelt. Die neue Regelung betrifft in erster Linie die Lagerung und Dosierung von Spurenelement- und Eisen-Produkten.

Für Schaumann BioEnergy hat der Arbeitsschutz sowohl in der Herstellung als auch der Verwendung der Produkte eine große Bedeutung. Die aktuell von der Berufsgenossenschaft beschlossene Regelung wird bereits seit Jahren umgesetzt. Dem Kunden wird somit eine hohe Sicherheit beim Umgang mit den Schaumann BioEnergy-Produkten geboten.

Die Auswahl der Rohstoffe für die Mikronährstoff-Mischungen der BC.-Produkte erfolgt auf Basis einer hohen Bioverfügbarkeit und einer geringen Toxizität. Das patentierte Produktionsverfahren für die organisch gebundenen ACTILINC-Chelate ist ein Garant für eine hohe Funktionalität der Produkte bei gleichzeitig sicherer Handhabung. Daher unterliegen alle festen und flüssigen BC.-Produkte von Schaumann BioEnergy nicht den strikten Regelungen für toxische Produkte der Kategorie 1-3.

Granulat-Produkte: Seit 2008 werden alle Granulat-Produkte in fermentierbaren Säcken, angepasst an die Tagesdosis, geliefert. Somit erfolgt die Dosierung in geschlossenen Gebinden. Die Spurenelement-Darreichung in granulierter Form erhöht auch die Sicherheit gegen unbeabsichtigte Staubbildung.

Flüssig-Produkte: Für die sichere Handhabung der Flüssig-Produkte bietet Schaumann BioEnergy Pumpen sowie Auffangwannen an.

Schaumann BioEnergy ist immer einen Schritt voraus und mit der BC.-Produktlinie werden hochwirksame und sichere Produkte angeboten.